Auftragsverarbeitungs-Vertrag gemäß Artikel 28 DSGVO

von Virtuelle Schule Tirol
04. April 2020

Für die Office365 Apps existiert so etwas wie ein Auftragsverarbeitungs-Vertrag gemäß Artikel 28 DSGVO zwischen Microsoft und der Schulleitung. "Microsoft Online Services Terms" wird das von Microsoft in den Nutzungsbedingungen (Microsoft-Volumenlizenzierung – Bestimmungen für Onlinedienste (Deutsch, Juni 2018), die die Schule akzeptieren muss, genannt.

Diesen Vertrag findet man unter: http://www.microsoftvolumelicensing.com/Downloader.aspx?DocumentId=13871

 

Genauere Infos finden Sie unter: https://datenschutz-schule.info/tag/av-vertrag/